Warum Mediation?
In meinen 15+ Jahren als Anwalt habe ich oft genug erlebt, wie eine Gerichtsverhandlung zu Spannungen führen kann – man denke nur an die vielen Mandanten, die vor der Verhandlung verzweifelt auf dem Gerichtsflur stehen.
Eine Mediation kann im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren Geld, Stress und Zeit sparen.
IM JAHR 2021 WAREN 75 % DER MEDIATIONSVERFAHREN ERFOLGREICH!
96 % der durch Mediation eingeleiteten Fälle wurden innerhalb von 4 Monaten abgeschlossen.
Wofür kann man einen Mediator einschalten?
Streitigkeiten am Arbeitsplatz
- Konflikte zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern
- Kündigungsstreitigkeiten
- Streitigkeiten zwischen Gewerkschaft und Geschäftsleitung
Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Notwendige und unnötige Eingriffe
Streitigkeiten in der Bauphase
- Streit mit einem Subunternehmer
- verborgene Umstände beim Kauf einer Immobilie
Streitigkeiten im Bereich des Verbraucherschutzes
- im Zusammenhang mit gesetzlicher Gewährleistung
- im Zusammenhang mit gesetzlichen Garantien
- im Zusammenhang mit vertraglichen Garantiestreitigkeiten
zwischen Verbrauchern und Gesellschaften.
Das Mediationsverfahren
Antrag auf Mediation
Die Parteien beantragen die Mediation gemeinsam. Wenn nur eine Partei die Initiative ergreift, kann der Mediator die anderen Parteien dabei unterstützen.
Persönliche Mediationssitzung
Der Mediator informiert die Parteien über das Verfahren, die Gebühren und die Bedingungen.
Lösung des Konflikts
Der Mediator hört den Parteien zu und behandelt sie gleich. Es wird eine Vereinbarung unterzeichnet, die im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren Geld, Stress und Zeit spart.
Häufig gestellte Fragen über Mediation
Statt eines langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahrens soll eine für alle Beteiligten akzeptable Einigung erzielt werden.
Eine Partei kann das Verfahren einleiten und der Mediator kann den anderen Parteien helfen, sich anzuschließen.
Der Mediator vertritt keine der Parteien, sondern hört beiden Parteien zu und behandelt sie gleich.
Ein Rechtsanwalt darf keine der Parteien in einem Gerichtsverfahren vertreten, wenn er zuvor als Mediator in der Streitigkeit zwischen den Parteien tätig war.
Hält sich eine der Parteien nicht an die in der Mediation getroffene Vereinbarung, kann die benachteiligte Partei vor Gericht gehen.
Dies kann vermieden werden, wenn Sie Ihre Vereinbarung in einer vollstreckbaren notariellen Urkunde festhalten, so dass die Vollstreckung nicht den Rechtsweg erfordert.
In unserer Praxis haben wir jedoch noch nie einen Fall erlebt, in dem eine Partei nach einer Einigung Klage erhoben hat. Dies ist eine allgemeine Tendenz, da sich die Parteien nach einer Einigung in der Regel freiwillig an das Vereinbarte halten.
Unserer Erfahrung nach findet ein persönliches Treffen innerhalb von 1 bis 2 Wochen nach dem ersten Kontakt statt, und das Verfahren ist in der Regel spätestens beim zweiten oder dritten persönlichen Treffen abgeschlossen, in der Regel mit einer Vereinbarung.
Laut Statistik des Justizministeriums für das Jahr 2021 wurden 96% der durch Mediation eingeleiteten Fälle innerhalb von 4 Monaten abgeschlossen.
Quelle: https://igazsagugyistatisztika.kormany.hu/kozvetitoi-tevekenyseg
Je nach Art der Streitigkeit ist es üblich, dass die Parteien nach der Einigung ihre Vereinbarung
- in eine von einem Rechtsanwalt unterzeichneten Urkunde,
- in eine notarielle Urkunde, oder
- in einen gerichtlich genehmigten
Vergleich fassen.
Dies geschieht jedoch nicht mehr im Rahmen der Mediation, sondern in einem weiteren Schritt auf der Grundlage einer in der Mediation erzielten Vereinbarung.
Es ist üblich, dass nach der Vereinbarung, je nach Art des Falles.
a Parteien
- in einer von einem Rechtsanwalt unterzeichneten Urkunde,
- in einer notariellen Urkunde, oder
- einen gerichtlich genehmigten Vergleich
ihre Zustimmung enthalten.
Dies geschieht jedoch nicht mehr im Rahmen der Mediation, sondern in einem weiteren Schritt auf der Grundlage einer während der Mediation erzielten Vereinbarung.
Auch wenn dies je nach Art des Rechtsstreits und der Komplexität des Falles sehr unterschiedlich ist, wird ein „echter“ Rechtsstreit selten vor Ablauf eines Jahres in erster Instanz entschieden.
Bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts oder der Kurie kann es noch einmal ein bis zwei Jahre oder länger dauern.
Entsprechende Statistiken finden Sie unter: https://eugyintezes.birosag.hu/kalkulator
Der Hauptunterschied liegt in der Vorhersehbarkeit, aber in der Regel sind die Kosten der Mediation wesentlich niedriger als die Kosten eines Gerichtsverfahrens. Dies liegt daran, dass sich die Parteien im Voraus über das Honorar des Mediators und die Aufteilung der Kosten einigen.
Bei einem Gerichtsverfahren hingegen bezahlt jede Partei ihren eigenen Anwalt, der Anwalt der anderen Partei wird jedoch in der Regel am Ende des Verfahrens bezahlt, zusammen mit allen Gerichtsgebühren und sonstigen Kosten des Verfahrens, wie z.B. Reisekosten für Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzungskosten, usw.
Ja, das kann er. Da es sich bei der Mediation jedoch nicht um eine rein rechtliche Auseinandersetzung handelt, sondern um die Suche nach einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung, ist es vorteilhaft, einen Anwalt erst dann hinzuzuziehen, wenn eine mögliche Einigung zumindest skizziert ist.
Eine „Last-Minute“-Überprüfung durch den Anwalt reicht aus, um die Parteien vor übereilten Entscheidungen zu bewahren, die ihren Interessen zuwiderlaufen, aber seine Abwesenheit während des ersten Teils des Mediationsverfahrens kann die Verhandlungsatmosphäre persönlicher gestalten und so zur Lösung des Konflikts beitragen.